Statuten Vespaclub Arbon
Jetzt haben wir als VC Arbon endlich auch Statuten. An unserer 12. Hauptversammlung des VC Arbon wurden unsere Statuten zur Abstimmung vorgelegt und genehmigt. Somit sind wir jetzt nicht mehr statutenlos.
Vespa Club Arbon
Statuten
1. Name und Sitz
1.1 Der Vespa Club Arbon (VCA) ist eine Vereinigung gemäß Art. 60 ZGB, mit Sitz in
Arbon und Korrespondenzadresse des Präsidenten.
1.2 Der VCA ist dem Vespa Club Schweiz (VCS) angeschlossen, dieser wiederum dem
Dachverband des Vespa World Club.
2. Zweck
2.1 Erhalt und Förderung der freundschaftlichen Beziehung unter den Vespafahren.
2.2 Ausfahrten organisieren und alles unternehmen, was den Interessen der Mitglieder
zugute kommt.
2.3 Förderung des Gemeinschaftsgefühls durch regelmäßige Ausfahrten, Treffs und
Veranstaltungen.
2.4 Teilnahme an Aktivitäten des Vespa Club Schweiz
2.5 Der VCA ist politisch und konfessionell neutral.
3. Organe
3.1 Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Hauptversammlung (HV)
3.2 Der Vorstand besteht aus mindestens drei Aktivmitgliedern und wird durch die HV
jährlich gewählt.
4. Mitgliedschaft
4.1 Jede Person kann als Aktiv- oder Passivmitglied sofort mitmachen.
Die HV entscheidet über die Aufnahme.
4.2 Aktivmitglieder besitzen oder fahren ein Piaggio - Fahrzeug.
4.3 Eine Ehrenmitgliedschaft ist vom Vorstand an der HV vorzuschlagen. Ehrenmitglieder
sind befreit von den Mitgliederbeiträgen.
4.4 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden.
4.5 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Nichtbezahlen des
Mitgliedsbeitrags bis Mitte Jahr, Stichtag ist der 31.Juli.
4.6 Ein Ausschluss eines Mitglieds ist nur durch eine 2/3-Mehrheit der anwesenden
Aktiv - Mitglieder an einer Vereinsversammlung möglich.
4.7 Ausgeschlossene oder ausgetretene Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf das
Vereinsvermögen.
5. Finanzierung
5.1 Die Vereinsmittel setzten sich wie folgt zusammen:
- Mitgliederbeiträge
- Gewinn aus Veranstaltungen
- Sponsoren- und Gönnerbeiträge
5.2 Mitgliederbeiträge werden durch den Kassier bei jedem einzelnen Mitglied
eingezogen oder sind bis 31.Juli des laufenden Jahres zu überweisen.
5.3 Der Mitgliedsbeitrag wird an der HV festgelegt.
5.4 Der Kassier hat ein Bankkonto und Buch zu führen.
5.5 Die Mittel werden für den Vereinszweck verwendet.
5.6 Die Revision der Kasse übernimmt jährlich der Vorstand.
5.7 Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen.
5.8 Persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
6. Hauptversammlung
6.1 Die Hauptversammlung muss jedes Jahr bis Ende März stattfinden.
Das Jahresprogramm muss 4 Wochen nach der HV erstellt sein.
Für außerordentliche Versammlungen gilt ZGB Art 64.
6.2 Folgende Geschäfte müssen an der HV behandelt und genehmigt werden:
•
Begrüßung
•
Protokoll der letzen HV
•
Jahresbericht des Präsidenten
•
Kassabericht
•
Wahlen
•
Jahresbeiträge
•
Jahresprogramm
•
Anträge
•
Verschiedenes
7. Pokalbesitz
7.1 Gewinnt eine Einzelperson an einem Vespatreffen einen Pokal oder eine
Auszeichnung so bleibt sie in dessen Besitz.
7.2 Die von Gruppen gewonnen Pokale und Auszeichnungen werden im Pokalkasten des
Clublokals ausgestellt.
8. Unterschriftenregelung
Für den Verein zeichnen rechtsverbindlich
8.1 In finanziellen Angelegenheiten:
Der Kassier und der Präsident je einzeln.
8.2 Offizielle Schreiben und Verträge:
Der Präsident und der Aktuar je einzeln, die übrigen Vorstandsmitglieder
Kollektiv zu Zweien mit dem Präsidenten oder Aktuar.
9. Auflösung des Vereins
9.1 Bei einer Auflösung des Vereins mit weniger als drei Mitgliedern ist der
VC-Schweiz beizuziehen. Die Pokale und Auszeichnungen sind dem VCS zu
übergeben, dieser entscheidet, was damit geschieht.
9.2 Der Verein kann jederzeit aufgelöst werden.
Notwendig ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
9.3 Das verbleibende Vermögen wird einer Hilfsorganisation überschrieben.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Eine Statutenänderung kann nur auf schriftlichen Antrag an einer HV von
mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.
10.2 Diese Statuten sind an der HV vom 07.03.2008 genehmigt worden und treten
ab der Saison 2008 in Kraft.
10.3 Der Gerichtstand des Vereins ist Arbon.
Arbon, 7. März 2008
Der Präsident Der Kassier Der Aktuar Der Webmaster